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   LAG Schleswig-Holstein, 22.06.2005 - 4 Sa 120/05   

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https://dejure.org/2005,14654
LAG Schleswig-Holstein, 22.06.2005 - 4 Sa 120/05 (https://dejure.org/2005,14654)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22.06.2005 - 4 Sa 120/05 (https://dejure.org/2005,14654)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22. Juni 2005 - 4 Sa 120/05 (https://dejure.org/2005,14654)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Abmahnung, Glaubensfreiheit, Samstagsarbeit, Gleichbehandlung , Betriebsvereinbarung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur Beachtung des Grundrechts der Glaubensfreiheit durch den Arbeitgeber; Ablehnung von Samstagsarbeit aus Glaubensgründen; Notwendigkeit der konkreten Darlegung einer Gefährdung der Unternehmensfreiheit; Voraussetzungen für einen Anspruch auf Entfernung einer ...

  • Judicialis

    BGB § 315; ; GG Art. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 315; GG Art. 4
    Samstagsarbeit und Glaubensfreiheit - Darlegungslast der Arbeitnehmerin gegenüber Arbeitspflicht aus Betriebsvereinbarung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 472/01

    Kündigung einer Verkäuferin wegen Tragens eines - islamischen - Kopftuchs

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.06.2005 - 4 Sa 120/05
    Das Weisungsrecht, das seine Grenzen in den gesetzlichen Regelungen, im Kollektiv- und Einzelvertragsrecht findet, darf gem. § 315 Abs. 1 BGB nur nach billigem Ermessen ausgeübt werden (BAG, Urt. v. 10. Oktober 2002, 2 AZR 472/01).

    Für eine zulässige Berufung auf Art. 4 GG kommt es nur darauf an, dass es überhaupt von einer wirklichen religiösen Überzeugung getragen und nicht anders motiviert ist (BAG, Urt. v. 10. Oktober 2002, 2 AZR 472/01).

    Das Bundesarbeitsgericht (Urt. v. 10. Oktober 2002, 2 AZR 472/01) hat darauf hingewiesen, in Anbetracht des hohen Stellenwertes des Grundrechts der Glaubens- und Religionsfreiheit sei die Darlegung realer Gefährdungen konkret erforderlich.

    Praktische Grundrechtskonkordanz bedeutet, nicht von vornherein wegen vermuteter Gefährdungen oder Unmutsäußerungen eine Grundrechtsposition nicht zu beachten, sondern zunächst zu versuchen, mögliche Störungen im Rahmen des Zumutbaren zu vermeiden (vgl. dazu Dieterich, Anm. zu 2 AZR 472/01 in AR-Blattei ES, Kündigungsschutz 1020 Nr. 370).

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.06.2005 - 4 Sa 120/05
    Das Grundrecht aus Art. 4 Abs. 1 GG umfasst die Freiheit, nach den eigenen Glaubensüberzeugungen zu leben und zu handeln (BVerfGE 32, 98 (106); 93, 1 (15)).
  • BVerfG, 19.10.1971 - 1 BvR 387/65

    Gesundbeter

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.06.2005 - 4 Sa 120/05
    Das Grundrecht aus Art. 4 Abs. 1 GG umfasst die Freiheit, nach den eigenen Glaubensüberzeugungen zu leben und zu handeln (BVerfGE 32, 98 (106); 93, 1 (15)).
  • LAG Hamm, 08.11.2007 - 15 Sa 271/07

    Kündigung aus verhaltens- oder personenbedingten Gründen wegen der Weigerung des

    In Anbetracht des besonders hohen Stellenwertes der grundrechtlich und auch nach Art. 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention gewährleisteten Glaubens- und Religionsfreiheit (vgl. BAG, Urteil vom 10.10.2002 - 2 AZR 472/01 -) bedarf es hierzu der Darlegung realer Gefährdungen; bloße Vermutungen oder Befürchtungen können insoweit nicht genügen (vgl. LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.06.2005 - 4 Sa 120/05 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2006 - 1 A 2650/05

    Anspruch auf Dienstbefreiung an religiösen Feiertagen für Angehörige der

    Dieses Ergebnis steht auch nicht in Widerspruch zu der von dem Kläger in Bezug genommenen Rechtsprechung, z.B. Bundessozialgericht, Urteil vom 10. Dezember 1980 - 7 Rar 93/79 -, OVG NRW, Beschluss vom 7. August 1984 - 5 B 1257/84 -, Landesarbeitsgericht Schleswig - Holstein, Urteil vom 22. Juni 2005 - 4 Sa 120/05 - und Sozialgericht Berlin, Urteil vom 25. Januar 1989 - S 60 Ar 76/88 -.
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